S t o r n o b e d i  n g u n g e n     


Bei Reiserückstritt:

Durch Annahme unseres Reservierungsvorschlages und der schriftliche Bestätigung durch die Agentur Bergblick kommt ein wirksamer Reisevertrag zustande.

Tritt der Kunde von dem Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise erst gar nicht an, so kann die Agentur angemessen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen:

Das sind:

 4 Monate  vor Reiseantritt 20%

6 Wochen davor 40%

4 Wochen davor 50%

3 Wochen davor 60%

2 Wochen davor 80%

1 Woche vor Ankunft und danach 100%

Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um im Falle eines Reiserücktritts die dann anfallenden Stornierungskosten abzusichern. Von den vorgeschriebenen Sicherheitsleistungen sind wir als Agentur gemäß §651 k Satz 3 VI BGB befreit.

 

!!!! Corona!!!!

 Stronierungen auf Grund eines Reiseverbotes 

bereit geleistete Anzahlungen , werden in einen Gutschein umgewandelt.

Dieser ist auf eine andere Person übertragbar und 3 Jahre einlösbar

 

Bei Umbuchungen:

Eine Änderung der Reisedaten nach Aussendung der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur und Abschluss des Reisevertrages mit der Agentur Bergblick hat eine pauschale Umbuchungsgebühr von 20,00€ zufolge. Umbuchungen sind nur dann möglich, wenn die geänderte Leistung noch verfügbar ist.

Erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Agentur ist die Umbuchung im Reisevertrag verbindlich.

Ist die Umbuchung nicht möglich, so bleibt nur der Rücktritt vom Reisevertrag mit den oben genannten Auswirkungen.

 

 

 

AGENTUR BERGBLICK
Vermittlung von Ferienwohnungen